HINWEISE ZUM JAHRESWECHSEL 2023/2024

A.    GEPLANTE RECHTSÄNDERUNGEN

Der Bundestag hat am 17. November 2023 umfangreiche Änderungen im Steuerrecht beschlossen. Wegen Differenzen über das Änderungspaket haben die Bundesländer den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen, sodass sich im Einzelnen noch Veränderungen ergeben können.

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Hinweise Oktober/November 2023

A. ERTRAGSTEUERN

1.    Photovoltaikanlagen
1.1.     Einkommensteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen
Seit 1. Januar 2022 sind bestimmte Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) von der Einkommensteuer befreit. Gewinne, aber auch Verluste aus befreiten Anlagen sind dann steuerlich unbeachtlich. Eine Gewinnermittlung ist deshalb nicht mehr erforderlich, wenn ausschließlich steuerfreie Anlagen betrieben werden.

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Hinweise Juli 2023

A. ERTRAGSTEUERN

1. Verkauf von Kryptowährungen
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und anderen Wertpapieren, die ab dem Jahr 2009 angeschafft wurden, unterliegen zeitlich unbegrenzt der Abgeltungsteuer mit 25 v.H. Wer andere privat erworbene Vermögensgegenstände, z.B. Edelmetalle oder Fremdwährungen, mit Gewinn verkauft, zahlt hierauf Einkommensteuer, jedoch nur, wenn zwischen An- und Verkauf nicht mehr als zwölf Monate liegen.

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Hinweise April 2023

A. ERTRAGSTEUERN

1. Betriebsaufgabe mit Veräußerungsrente
Wird beim Verkauf eines Betriebs vereinbart, dass der Kaufpreis als lebenslange Rente an den Veräußerer gezahlt werden soll, kann der Veräußerer wählen, ob er den gesamten Veräußerungsgewinn sofort versteuern will oder die laufenden Rentenzahlungen jeweils bei Zufluss.

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Hinweise zum Jahreswechsel 2022/2023

A. RECHTSÄNDERUNGEN

1. Einkommensteuer
Nachdem der Grundfreibetrag, bis zu dem das zu versteuernde Einkommen steuerfrei bleibt, bereits im laufenden Jahr von 9.984 € auf 10.347 € angehoben wurde (vgl. Hinweise Juli 2022 A.2.), wurde für 2023 eine erneute Anhebung auf 10.908 € beschlossen.

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Hinweise Oktober 2022

A. RECHTSÄNDERUNGEN

1. Änderungen bei Photovoltaikanlagen
Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission gelten für PV-Anlagen bei Inbetriebnahme ab 30. Juli 2022 neue Vergütungssätze für Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird.

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Hinweise Juli 2022

A. RECHTSÄNDERUNGEN

1. Energiepreispauschale
Als Ausgleich für gestiegene Energiekosten erhalten Erwerbstätige eine einmalige Energiepreispauschale von 300,00 €. Begünstigt sind Arbeitnehmer einschließlich Minijobbern, Gewerbetreibende, Freiberufler und Land- und Forstwirte. Nicht anspruchsberechtigt sind hingegen Personen, die 2022 ausschließlich eine Rente oder Pension, Mieten, Pachten oder Kapitaleinkünfte beziehen.

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Hinweise April 2022

A. GEPLANTE RECHTSÄNDERUNGEN

1. Einkommensteuer
Um steigende Benzinpreise und Lebenshaltungskosten wenigstens teilweise auszugleichen, soll die Entfernungspauschale, die Arbeitnehmer und Unternehmer für Fahrten zur Arbeit abziehen können, bereits 2022 auf 0,38 € pro Entfernungskilometer erhöht werden.

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Hinweise zum Jahreswechsel 2021/2022

A. ERTRAGSTEUERN

1. Zuteilung von Spin-Off-Aktien
Bei der Abspaltung einer Aktiengesellschaft wird ein Teil des Vermögens einer bereits bestehenden Gesellschaft auf eine neue Gesellschaft übertragen. Die Aktionäre erhalten zusätzlich zu den Aktien der Altgesellschaft Gratisanteile an der neuen Gesellschaft.

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Hinweise Oktober 2021

A. ERTRAGSTEUERN

1. Wegzug eines GmbH-Gesellschafters ins Ausland
Wer im Privatvermögen mit mindestens 1 v.H. an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, kann bei Wegzug ins Ausland erheblichen steuerlichen Belastungen ausgesetzt sein. Der Gesellschafter muss einen fiktiven Veräußerungsgewinn versteuern im Unterschied zwischen dem Wert seiner Gesellschaftsanteile bei Wegzug und deren Anschaffungskosten, obwohl ihm keine Liquidität zufließt.

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Hinweise August 2021

A. RECHTSÄNDERUNGEN

1. Option zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften
Ab 2022 können die Gesellschafter von Offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften wählen, ob sie ihre Gewinnanteile wie bisher der Einkommensteuer unterwerfen oder ob die Gesellschaft den Gewinn wie eine Kapitalgesellschaft versteuert.

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Hinweise April/Mai 2021

A. RECHTSÄNDERUNGEN

1. Einkommensteuer
Viele Arbeitnehmer und Selbständige, die in der Corona-Krise zu Hause arbeiten, können ihre Aufwendungen für das Homeoffice bisher nicht steuerlich geltend machen, entweder weil ihr Heimarbeitsplatz nicht vom Wohnraum abgetrennt ist, z.B. eine Arbeitsecke im Wohnzimmer oder in der Küche, oder weil sie zwar über ein separates Arbeitszimmer verfügen, dieses jedoch auch privat nutzen.

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